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Forschungsethische Prinzipien

Das Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft der Universität Wien hat 2019 Richtlinien für ethisch korrekte Forschung veröffentlicht: Guidelines for Ethical Research. Die dort auf Seite 4 gelisteten ethischen Grundsätze werden an dieser Stelle in deutscher Übersetzung angeführt:

C Ethische Grundsätze

Alle Angehörigen des Instituts für Kommunikationswissenschaft der Universität Wien halten sich nicht nur an gesetzliche Bestimmungen, sondern auch an ethische Grundsätze, die ihre Forschung unabhängig von den angewandten Methoden leiten. Bei jeder Forschung werden die folgenden allgemeinen ethischen Grundsätze berücksichtigt:

  1. Minimierung des Schadensrisikos: Forschende müssen versuchen, die Teilnehmenden am Forschungsprozesses vor physischem und psychischem Schaden zu schützen. Forscherinnen und Forscher sollten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht „ausnutzen: Deren Bedürfnisse sowie ihr physisches und psychisches Wohlbefinden haben immer Vorrang vor den Forschungsinteressen. Forschung und Wissenszuwachs dürfen nicht das oberste Ziel auf Kosten der Rechte der Teilnehmenden darstellen. Bemerkt die Forscherin oder der Forscher, dass sich Teilnehmerinnen oder Teilnehmer in der Forschungssituation unwohl fühlen, besteht die Verpflichtung, die Datenerhebung zu beenden (oder zumindest zu unterbrechen). Forschende sollten sicherstellen, dass potenzielle Risiken für die Teilnehmenden abgeschätzt und angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um diese zu minimieren und abzuschwächen. Forscherinnen und Forscher müssen insbesondere auch sicherstellen, dass Schutzbedürftige vor Schaden bewahrt werden: Vor allem jene Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten automatisch als schutzbedürftig angesehen werden, die nur begrenzt in der Lage sind, ihre Zustimmung zur Teilnahme zu erteilen: z. B. kleine Kinder oder (psychisch) kranke Menschen. Forschende müssen auch die Rechte und Interessen von Institutionen berücksichtigen und darauf achten, deren Ruf im Zuge der Forschung nicht zu schädigen.

  2. Schutz der Anonymität und Vertraulichkeit: Grundsätzlich haben Personen, die zum Gegenstand von Forschung gemacht werden, ein Recht darauf, dass ihre persönlichen Informationen vertraulich behandelt werden. Die oder der Forschende muss jede Verwendung und Weitergabe von Informationen verhindern, die den Personen, die Gegenstand der Forschung sind, Schaden zufügen könnten. Unabhängig von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit haben Forschende die gesetzliche Pflicht, strafbare Handlungen zu vermeiden. Stößt die forschende Person bei der Datenanalyse zufällig auf Erkenntnisse, die für das Wohl einer einzelnen teilnehmenden Person von hoher Relevanz sind, muss sie alles in ihrer Macht Stehende versuchen, um die Einzelperson zu identifizieren und diese über diese Entdeckung zu informieren. In der Regel steht jedoch die Anonymität im Vordergrund: Der oder die Forschende muss darauf achten, dass einzelne Teilnehmende in Forschungsberichten und (bei quantitativen Studien) im Zuge der Datenanalyse nicht identifiziert werden können.

  3. Respekt für die Teilnehmenden: Der oder die Forschende stellt sicher, dass im Verlauf des Forschungsprozesses alle Menschen gleich behandelt werden. Forschung muss respektvoll im Umgang mit geschlechterspezifischen Unterschieden, kleinen und benachteiligten Gruppen und ‒ generell ‒ mit allen Gruppen in der Gesellschaft sein. Jede Forschung wird durch einen respektvollen Umgang mit den Forschungssubjekten, die respektvolle Gestaltung von Forschungsstimuli (z. B. die Darstellung von Geschlecht in Bildern) und die respektvolle Berichterstattung über Forschungsergebnisse geleitet. Die Forscherin bzw. der Forscher garantiert, dass ihre bzw. seine Forschung stets nicht diskriminierend erfolgt.

  4. Freiwillige, informierte Zustimmung und das Recht auf deren Widerruf: Ihre Einwilligung ist die wichtigste Regel bei der Forschung an Personen oder an Informationen und Materialien, die mit Personen in Verbindung gebracht werden können. Diese Einwilligung sollte informiert, ausdrücklich, freiwillig und dokumentiert erfolgen. Personen, die eingewilligt haben, an der Forschuung teilzunehmen, behalten jederzeit das Recht, ihre Einwilligung zu widerrufen.

  5. Unabhängigkeit: Forschung wird zum Wohle der Gesellschaft betrieben und hält sich nur an wissenschaftliche Kriterien und Normen. Daher muss Forschung unabhängig sein. Forschende sollten das Forschungsdesign und/oder Ergebnisse nicht verzerren, um Wünschen von Geldgebern zu entsprechen.

  6. Ausgewogenheit der Geschlechter: Bei der Auswahl von Forschenden und der Zusammensetzung von Forschungsteams wird erwartet, dass ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den Geschlechtern gewährleistet ist. Dies impliziert auch, dass Forscherinnen und Forscher die gleichen Möglichkeiten haben, Forschungsergebnisse zu präsentieren (z. B. auf wissenschaftlichen Konferenzen) und gleichberechtigten Zugang zu deren Finanzierung erhalten.

Quelle: Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft der Universität Wien (2019): Guidelines for Ethical Research at the Department of Communication, University of Vienna. https://publizistik.univie.ac.at/forschung/forschungsethik/: Deutsche Übersetzung der Seite 4 der pdf-Datei.

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